Einreise nach Italien, Südtirol

Stand: April 2022

Mit folgenden Dokumenten kann Ihr Urlaub in Südtirol beginnen:
✔ Europäisches digitales Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF)
✔ Digitales COVID-Zertifikat der EU (Green Pass)

Italien wird von der deutschen Bundesregierung nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft.
Für Einreisende von Italien nach Deutschland entfällt somit die Pflicht, sich vor der Rückreise nach Deutschland über das Einreiseportal anzumelden. Zudem müssen sich nicht geimpfte und nicht genesene Personen nicht mehr für mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben. Lediglich die Nachweispflicht bleibt weiterhin aufrecht. Für alle Einreisenden nach Deutschland gilt weiterhin die 3G-Nachweispflicht. Das bedeutet, dass Personen ab 12 Jahren bei der Einreise nach Deutschland über einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis verfügen müssen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Nachweispflicht. Sie müssen also bei der Einreise nach Deutschland nicht über einen Nachweis verfügen. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden.

Quelle: https://www.suedtirol.info

Von Babys über Kleinkinder bis hin zu Teenagern: Besondere Erlebnisse für Groß und Klein und das das ganze Jahr über – das ist Familienurlaub in Tirol. Denn neben ausgewählten Tiroler Regionen hat sich auch eine Vielzahl qualitätsgeprüfter Familienunterkünfte im ganzen Land besonders auf die Bedürfnisse von Familien spezialisiert. So bieten nicht nur (Wellness-)Hotels, sondern auch zahlreiche Urlaub am Bauernhof-Betriebe und Campingplätze ein buntes Angebot für kleine Entdecker. Ausgewählte Betriebe haben sich zudem mit speziellen Angeboten und Programmen auf Alleinreisende mit Kindern fokussiert.

©-Tirol-Werbung,-Verena-Kathrein

Langeweile kommt beim Familienurlaub in Tirol übrigens garantiert nicht auf, selbst bei schlechtem Wetter. Denn neben einer Vielzahl an Ausflugszielen am Berg und im Tal sorgt ein naturpädagogisches Kinderbetreuungsangebot ebenso für Abwechslung wie die zahlreichen Bademöglichkeiten, Ausflugsziele und vieles mehr.

Neue Corona Regeln ab 08.11.21 in Österreich

  • 2G-Regelung in Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Freizeit- und Pflegeeinrichtungen, bei körpernahen Dienstleistungen und auch für die Seilbahnen
  • Geltungsbereich und Ausnahmen der 2G-Regel:
    • Die 2G-Regel gilt für alle Personen nach Ende der Schulpflicht
    • Ausgenommen sind Menschen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung unmöglich ist
    • Ausgenommen sind alle Kinder unter zwölf Jahren
  • Übergangsfristen für die 2G-Regel:
    • Für Gäste, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Verordnung bereits im Beherbergungsbetrieb anwesend sind, gelten die „alten“ Regeln bis zur vereinbarten Abreise
    • Für Personen, die lediglich über eine Erstimpfung verfügen, gilt diese in den kommenden vier Wochen in Kombination mit einem aktuellen PCR-Test als 2G-Nachweis
  • 2G-Regel in Seilbahnen
    • Der 2G-Nachweis ist in Seilbahnen (Skilifte und Gondeln) ab 15. November verpflichtend, die Maskenpflicht entfällt
    • Ausnahmen bestehen für Sportteams und Personen, die zur Deckung von Grundbedürfnissen auf Seilbahnen angewiesen sind
  • Bei Veranstaltungen gilt bereits ab 25 Personen die 2G-Regelung und ab 50 Personen eine behördliche Meldepflicht
  • FFP2-Maske ist im gesamten Handel und überall dort, wo zuvor der Mund-Nasen-Schutz ausreichend war, verpflichtend
  • Grüner Pass: Dieser gilt nun nach der 2. Impfung 9 Monate, danach ist eine dritte Impfung (Booster) notwendig. Johnson & Johnson gilt nur noch bis 3. Jänner, danach ist für den Impfnachweis  eine Auffrischungsimpfung notwendig
  • Gültigkeit: Alle Maßnahmen gelten ab 8. November 2021 im gesamten Bundesgebiet für Personen ab 12 Jahren

Ungeimpfte Kinder: Das müssen Eltern für den Urlaub wissen

Quelle: Bäuerlicher Gästering Radstadt

Nach dem Corona-Winter sehnen sich gerade Familien nach Urlaub. Doch Kinder dürften vor Ende des Sommers noch nicht geimpft sein. Das kann Konsequenzen für die geplante Reise haben.

Die geimpften Eltern und Großeltern sind auf der sicheren Seite, die ungeimpften Kinder einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt: Mit diesem Szenario müssen viele Familien bei ihrer Urlaubsplanung rechnen. Was gilt es zu beachten? Eine Checkliste (Stand: 21.05.2021)  „Ungeimpfte Kinder: Das müssen Eltern für den Urlaub wissen“ weiterlesen

St. Peter-Ordings Wahrzeichen stellen sich neu auf

©TZ SPO

Die Pfahlbauten – bisher drei Gebäude pro Badestelle – sichern sorglose, fröhliche Strandtage an den fünf Badestellen von St. Peter-Ording. Hier, bis zu sieben Meter über der Sandbank, befinden sich die Badeaufsicht und die Strandkorbvermietung, die Sanitäranlagen und die Gastronomie.

Doch selbst Pfahlbauten, die sich in luftiger Höhe den stärksten Einflüssen der Nordsee wie Fluten und Stürmen entziehen, kommen in die Jahre. Und so hat die Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording in den letzten zwölf Monaten einen modernen Mehrzweck-Pfahlbau an der Badestelle Ording errichtet und zudem ein Sanitärgebäude an der Badestelle Ording-Nord neu gebaut.

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